Medienpreis: Finalisten stehen fest
(Duisburg 12.07.2022) Die Finalisten für den Medienpreis der Kindernothilfe 2022 stehen fest: Nicole Rosenbach gewinnt mit ihrem TV-Beitrag "Warum Kinder keine Tyrannen sind" (ARD/WDR) den mit 5.000 Euro dotierten "Story on Stage"-Preis. Platz 2 geht an Silvia Plahl für ihren Hörfunk-Beitrag "Kinderschutz - Signale der Gewalt erkennen" (SWR). Platz 3 belegt Fabian Franke mit seiner Reportage "Die Jungen ohne Kindheit" (taz). Die Preisverleihung findet am 21. Oktober 2022 in Berlin unter der Schirmherrschaft von Elke Büdenbender statt.
Die Entscheidung über den "Story on Stage"-Preis traf das Kuratorium, bestehend aus NDR-Fernseh-Chefredakteur Andreas Cichowicz, Journalist Hans Leyendecker, Kindernothilfe-Vorstandsvorsitzende Katrin Weidemann sowie Natalia Wörner, Schauspielerin und Botschafterin der Kindernothilfe.
Außerdem vergab eine neunköpfige Kinderjury aus Berlin den "Preis der Kinderjury". Die Mädchen und Jungen von der Nelson-Mandela-Schule, dem Andreas-Gymnasium und der Erich-Kästner-Schule nominierten:
Dr. Jana Magdanz: "Ich bin Liv - Leben als Transkind" (KiRaKa)
Sascha Montag und Martin Theis: "Zwischen zwei Welten" (Dein SPIEGEL)
Sherif Rizkallah: "Kinder auf der Flucht - Wer kümmert sich um ihre Rechte?" (logo! Extra - KiKA / ZDF)
Die Platzierungen werden am Abend der Preisverleihung bekannt gegeben. Das Preisgeld für den "Preis der Kinderjury" beträgt insgesamt 10.000 Euro und wird von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) zur Verfügung gestellt.
Weitere Infos zum Kindernothilfe-Medienpreis und den Beiträgen gibt es unter: www.kindernothilfe.de/medienpreis
Als eine der größten christlichen Kinderrechtsorganisationen in Europa unterstützt die Kindernothilfe seit mehr als 60 Jahren benachteiligte Mädchen und Jungen auf ihrem Weg in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben. Der Kindernothilfe-Medienpreis richtet sich seit 1999 an Medienschaffende, die in ihren Beiträgen Kinderrechte und Kinderrechtsverletzungen thematisieren. Die Print-/Online-, TV oder Hörfunkbeiträge müssen im Vorjahr erstveröffentlicht worden sein.