Zustiftung oder Spende: Was ist der Unterschied?
Der klassische Weg: Die Spende
Der langfristige und nachhaltige Weg: Das Stiften
Die Stiftung und der Stiftungszweck bleiben nach dem eigenen Tod bestehen. Für viele Gründer ist es ein schöner Gedanke, dass die Arbeit fortgeführt wird.
Stiften nach Wunsch
Bei der Kindernothilfe-Stiftung ist die Auswahl an verschiedenen Stiftungsmöglichkeiten vielfältig. Bei einer einfachen Zustiftung geben Sie uns einen Betrag Ihrer Wahl, den wir gezielt einer Stiftung zukommen lassen, die weitere finanzielle Hilfen benötigt.
Mit einer Zustiftung in Themenfonds entscheiden Sie, ob das Geld in den Themenfonds Frauen, Bildung, Ausbildung, Umwelt oder Nothilfe fließt. Gerne stellen wir Ihnen die jeweiligen Entwicklungsprojekte vor, um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern und die Projekte greifbar zu machen. Bei einem Stifterdarlehen stellen Sie uns einen Betrag von mindestens 10.000 Euro zur Verfügung. Dieses Kapital ist dazu in der Lage, hohe Erträge zu erwirtschaften. Da es sich um ein Darlehen handelt, können Sie das Kapital in vollem Umfang zurückerlangen. Mit mindestens 10.000 Euro können Sie auch einen eigenen Stiftungsfonds gründen. Den Namen und den Stiftungszweck bestimmen Sie selbst. Mit einer Treuhandstiftung gründen Sie eine eigene Stiftung ohne Verwaltungsaufwand, da die Kindernothilfe-Stiftung sich als Treuhänder um sämtliche Formalitäten und alle Verwaltungsaufgaben kümmert. Damit die Stiftung auf sicheren Beinen steht, ist ein Startkapital von mindestens 50.000 Euro notwendig. Als letzte Stiftungsform gibt es die Verbrauchsstiftung. Hier wird im Gegensatz zu den anderen Stiftungsformen auch das Kapital für den Stiftungszweck in einem Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufgewandt.
Auf unserer Übersichtsseite zu den verschiedenen Stiftungsformen erhalten Sie weitere Informationen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Zustiftung oder Spende
Was ist der Unterschied zwischen Spenden und Stiften?
Welche unterschiedliche Stiftungsformen gibt es?
- Zustiftung: Sie geben uns einen Betrag Ihrer Wahl, den wir einer Stiftung zukommen lassen, die finanzielle Hilfen benötigt.
- Zustiftung in Themenfonds: Unsere fünf Themenfonds dienen zur Unterstützung eines bestimmten Projektschwerpunktes. Dazu gehören die Themenfonds Nothilfe, Mädchen- und Frauenförderung, Bildung, Kinder in besonders schwierigen Lebenslagen sowie Umweltschutz.
- Stifterdarlehen: Sie stellen uns einen Betrag von mindestens 10.000 Euro zur Verfügung. Die Erträge aus den Zinsen fließen in Projekte der Kindernothilfe-Stiftung. Bei Bedarf erhalten Sie das Kapital im Rahmen der Kündigungsfrist in vollem Umfang zurück.
- Stiftungsfonds: Bei der Gründung eines eigenen Stiftungsfonds mit einem Mindestkapital von 10.000 Euro bestimmen Sie den Namen und den Stiftungszweck Ihrer Stiftung.
- Treuhandstiftung: Gründen Sie eine eigene Stiftung ohne Verwaltungsaufwand, da die Kindernothilfe-Stiftung als Treuhänder bei der Gründung sämtliche Formalitäten und alle Verwaltungsaufgaben übernimmt. Ein Startkapital von mindestens 50.000 Euro ist notwendig.
- Verbrauchsstiftung: In einem Zeitraum von mindestens zehn Jahren werden das Kapital und die daraus erzielten Erträge aus den Zinsen aufgebraucht.